Lernen Sie uns kennen

LEITBILD


„Der Mensch steht im Mittelpunkt und wird von uns als Ganzheit von Körper, Geist und Seele gesehen, dabei sind Herkunft, Religion und Alter gleichrangig.“

 

Die Mitarbeiter des Pflegeteams Fischer betrachten dabei den Menschen als Ganzheit von Körper, Geist und Seele, d. h. in der Pflege werden neben dem Körper auch der Geist und die Seele sowie die Umwelt des Menschen mit einbezogen, so dass psychische und soziale Bedürfnisse berücksichtigt werden. Wir sehen unsere Patienten als individuelle Persönlichkeiten, nicht als Objekte unserer Tätigkeit. In diesem Sinne handeln wir pflichtbewusst, flexibel und kreativ. Ausgangspunkt des pflegerischen Handlungsprozesses sind die Bedürfnisse und Probleme sowie Fähigkeiten des pflegebedürftigen Menschen sowie ihre Auswirkungen auf ihre Unabhängigkeit. Dabei spielen die Hinterfragung der Grundbedürfnisse und der individuellen Lebensgewohnheiten eine wesentliche Rolle. 

Im Rahmen der Entbürokratisierung hat sich der Pflegedienst das SIS-Modell zu Eigen gemacht. Dadurch wurde der enorme Arbeitsumfang gemindert, die Zeit für die Versorgung der Patienten optimiert.

Wir arbeiten nach dem 4-Phasen-Prinzip: 

 

  1. Strukturierte Informationssammlung (SIS) 
  2. Maßnahmenplanung 
  3. Berichteblatt (Verlaufsdokumentation)
  4. Evaluation. 

 

Seit der Einführung der Entbürokratisierung, sprich Strukturmodell nach SIS, richtet sich die Versorgung der Patienten nicht mehr nach den AEDL (Monika Krohwinkel), sondern nach den sechs pflegebezogenen Themenfeldern:

  1. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  2. Mobilität und Beweglichkeit 
  3. Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen 
  4. Selbstversorgung 
  5. Leben in sozialen Beziehungen 
  6. Haushaltsführung 


Es werden pflegerischer Hilfe- und Betreuungsbedarf sowie vorhandene Ressourcen aufgenommen, biographische Angaben hinsichtlich individueller Pflege und Betreuung zugeordnet. Risiken, die ggf. vorhanden sind, werden mit den Patienten besprochen. Unser Pflegeteam leitet hieraus adäquate Maßnahmen ab. Unsere Pflegeeinrichtung nimmt aktuelle Pflege- und Expertenstandards zur Hilfe.  


Vorwort, Hintergrund, Gründungsgeschichte

Der ambulante Pflegedienst – Pflegeteam Fischer - wurde zum 01.01.2015 neu gegründet. Das Unternehmen ist bis zum 31.12.2019 von Frau Rita Fischer geführt worden. 

Frau Fischer ist nunmehr seit über 20 Jahren als Krankenschwester/Pflegedienstleiterin in der ambulanten Alten- und Krankenpflege im Einsatz. 

 

Im Rahmen eines betrieblichen Überganges übergab Frau Fischer den  ambulanten Pflegedienst an ihre Tochter, Frau Stefanie Rabl, zum 01.01.2020.  Frau Fischer hegt den Wunsch, bis zum Eintritt in die Altersrente als Angestellte weiter zu arbeiten und die Verantwortung abzugeben. Die Gründerin hat ihren Erfahrungsschatz und ihr immenses Fachwissen an die zukünftige Inhaberin im Laufe der vergangenen 5 Jahre weitergegeben. 
 

Frau Stefanie Rabl wird alle betrieblichen Belange und Strukturen zukünftig im Sinne ihrer Mutter/Vorgängerin weiterführen, dabei bleiben das Leitbild, die Konzepte unberührt. Der Personalbestand ist unverändert übernommen worden, ebenso die angemieteten Einrichtungsräume in Neukloster sowie der bekannte Fuhrpark des Pflegedienstes. 

 

Das Unternehmen hat sich im Raum Neukloster-Warin-Glasin sehr gut etabliert und erwirtschaftet sich mittlerweile selbst. Die Versorgung der zu pflegenden Gemeindebürger in der Häuslichkeit wird weiterhin kompetent gewährleistet werden und der Pflegenotstand in diesem ländlichen Raum gemindert. Bestehende Arbeitsplätze werden somit erhalten, auch die Stadt Neukloster profitiert von immer mehr hier ansiedelnden Firmen. 

Der Name des Pflegedienstes – Pflegeteam Fischer – bleibt bestehen.











Prüfbericht 2023

Unsere Leistungen

Bei Fragen zu unserem konkreten Leistungsangebot hinsichtlich Pflegeversicherung (SGB XI/Pflegegradeinstufung) kontaktieren Sie uns! 


    

o   Wundversorgung

o   Dekubitusversorgung

o   Diabetes aller Formen

o   Palliativversorgung (Onkologie)

o   Parenterale/enterale Ernährung 

o   Demenz- und gerontopsychiatrische Versorgung

o   Hygiene- und Pflegeberatung

 

o   Pflegeberatungseinsätze (§ 37 SGB XI)

o   Beratungsgespräche bei Pflegegeldbezug 

o   Pflegeberatung und Anleitung durch ausgebildete Pflegeberater 

o   Betreuung nach § 45 b SGB XI (Entlastungsleistungen Pflegeversicherung) 

o   Urlaubs- und Verhinderungspflege 

o   Laufende Pflege und Betreuung bei den Patienten in der Häuslichkeit 

o   Vermittlung von Diensten, z. B. „Essen auf Rädern“, Friseurbesuch, Fußpflege, Fahrdienst, Hausnotruf

o   Hauswirtschaft, Haushaltsführung 

 

o   Hilfe beim Umgang mit Behörden, Ämtern, Krankenkassen

o   Sonstige Betreuung auf Anfrage bzw. nach Kapazität